Zu jedem Umzug gehört Papierkram: die alte Wohnung kündigen, sich bei der Gemeinde ab- und anmelden und die neue Adresse überall bekannt geben. Hier finden Sie die wichtigsten Fristen und Schritte für einen Umzug innerhalb der Schweiz. Manche Details regeln Kantone und Gemeinden unterschiedlich, im Zweifel gibt Ihre Gemeinde Auskunft.
Für Mietwohnungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Kündigungstermin (Art. 266c OR). Welche Termine ortsüblich sind, steht meist im Mietvertrag oder ist kantonal festgelegt. Im Mietvertrag können auch längere Fristen oder andere Termine vereinbart sein.
Wer umzieht, meldet sich bei der bisherigen Gemeinde ab und bei der neuen an. Für die Anmeldung haben Sie in der Regel 14 Tage nach dem Zuzug Zeit. Diese Frist geben die Kantone aufgrund des Registerharmonisierungsgesetzes vor (Art. 11 RHG).
Die Gemeinde informiert nicht alle Stellen, die Ihre Adresse kennen müssen. Denken Sie selbst an diese:
Alle Aufgaben in der richtigen Reihenfolge finden Sie in unserer Umzugscheckliste.
1. Wie lange habe ich Zeit, mich bei der neuen Gemeinde anzumelden?
In der Regel 14 Tage nach dem Zuzug. Die genaue Regelung legt der Kanton fest, Ihre neue Gemeinde gibt Auskunft.
2. Kann ich meinen Umzug online melden?
In vielen Gemeinden ja, über eUmzugCH. Ob Ihre bisherige und Ihre neue Gemeinde mitmachen, sehen Sie auf eumzug.swiss.
3. Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Wohnung?
Drei Monate auf einen ortsüblichen Termin, sofern im Mietvertrag nichts Längeres vereinbart ist. Die Kündigung muss vor Beginn der Frist bei der Vermieterschaft eintreffen.
4. Kann ich früher aus meiner Wohnung ausziehen?
Ja, wenn Sie eine zumutbare und zahlungsfähige Nachmieterin oder einen Nachmieter vorschlagen, die oder der den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Und wenn die Formalitäten erledigt sind, übernehmen wir den Rest: Jetzt unverbindliche Offerte anfragen.